ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Anmeldung, Vertrag, Datenverwendung
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.
Wer dem Vertrag durch den Anmeldebutton zustimmt, ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten zur Anmeldeabwicklung und Buchung verwendet werden dürfen. Weiteres zur Verwendung und zum Schutz der Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung ist entsprechend der Angaben der Buchungsbestätigung/Rechnung entweder spätestens 14 Tage vor Beginn der Leistung bzw. vor Ort am Anreisetag zu leisten. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben: bis 42 Tage vor Ankunft 50,00 €, 41-15 Tage vor Seminarbeginn 80 %, ab 14 Tage, bei Nichterscheinen und Abbruch 100 % des Gesamtpreises. Bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden. Dazu ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Kursleitung zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmererhält den eingezahlten Seminarbeitrag zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme
Bei diesem Angebot handelt es sich um "Fasten für Gesunde", ohne ärztliche Betreuung. Interessenten, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), müssen dies bei der Buchung mitteilen und können ggf. nicht an diesen Angeboten teilnehmen. Weiterhin besteht Ausschluss für z. B. Schwangere, Süchtige, Adipöse, psychisch Erkrankte etc.
§ 6 Körperliche Anforderungen
Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringungeines Vertragspartners ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleitung wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters in Höhe von 2 Mio. €. Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Heilpraxis Barbara Wahler-Leinweber in Fulda.